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Ziel vom Mahnverfahren ist, den Schuldner zur Zahlung seiner Schulden (Zahlungsrückstände oder Zahlungsausfälle) anzutreiben. Am Ende des Mahnverfahrens steht allerdings ein Vollstreckungsbescheid. Das ist ein Vollstreckungstitel, mit dem der Gläubiger seine Geldforderung vollstrecken kann. Im Mahnverfahren wird der Gläubiger zum Antragssteller und der Schuldner zum Antragsgegner.
Das Mahnverfahren ist nur für Ansprüche auf Zahlung einer bestimmten Geldsumme zulässig. Beginnen tut das Mahnverfahren mit dem Antrag des Gläubigers auf Erlass des Mahnbescheids. Zuständig für die Annahme des Antrags für den Mahnbescheid ist das Amtsgericht.
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