Ein Mahnverfahren legt die Vollstreckung durch den Vollstreckungsbescheid fest, wenn Mahnungen oder der Mahnbescheid nicht beachtet wurden.

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Mahnbescheid Vollstreckung


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Mahnverfahren Mahnungen

Mahnverfahren

Das Mahnverfahren ermöglicht die Vollstreckung einer Geldforderung ohne Klageerhebung. Ein Mahnbescheid oder Vollstreckungsbescheid wird vor einer Zwangsvollstreckung vom Kreditgeber bzw. Gläubiger versendet. Informationen zur Verjährung erhalten sie im Internet.

Das Mahnverfahren dient in Deutschland der vereinfachten Eintreibung von Geldforderungen. Mit einem Mahnverfahren kann auch ein in einigen Ländern (Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Brandenburg, Saarland, Hessen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein) eine erforderliche außergerichtliche Streitschlichtung umgangen werden. Aus diesen Gründen finden oft Mahnverfahren statt. Der Gläubiger übersendet dem Schuldner einen Mahnbescheid. Der Schuldner hat aber die Möglichkeit Widerspruch gegen das Mahnverfahren bzw. den Mahnbescheid einzulegen.

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Ziel vom Mahnverfahren ist, den Schuldner zur Zahlung seiner Schulden (Zahlungsrückstände oder Zahlungsausfälle) anzutreiben. Am Ende des Mahnverfahrens steht allerdings ein Vollstreckungsbescheid. Das ist ein Vollstreckungstitel, mit dem der Gläubiger seine Geldforderung vollstrecken kann. Im Mahnverfahren wird der Gläubiger zum Antragssteller und der Schuldner zum Antragsgegner.

Das Mahnverfahren ist nur für Ansprüche auf Zahlung einer bestimmten Geldsumme zulässig. Beginnen tut das Mahnverfahren mit dem Antrag des Gläubigers auf Erlass des Mahnbescheids. Zuständig für die Annahme des Antrags für den Mahnbescheid ist das Amtsgericht.

 
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