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Der Schuldschein stellt beim Darlehen kein Wertpapier dar. Der Schuldschein bei einem Darlehen hat den Zweck einer Urkunde. Schuldscheindarlehen stellen eine spezielle Form der Fremdenfinanzierung dar. Der Schuldschein bei einem Darlehen ist nicht börsenfähig. Der Schuldschein hat meist keine bestimmte Laufzeit, nur wenn zwischen Schuldner und Gläubiger ein Rückzahlungstermin festgelegt werden möchte.
Der Schuldschein stellt für den Schuldner eine Schuldverpflichtung dar. Er muss dem Gläubiger irgendwann das geliehene Geld zurückzahlen. Bei Schuldenerlass oder Rückzahlung der Schulden muss der Schuldschein vernichtet werden.
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